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Wasserschadentrocknung

Akuter Bedarf für Wasserschadentrocknung

Kunden, die uns wegen einer Wasserschadentrocknung kontaktieren, suchen in der Regel eine schnelle aber trotzdem qualitätsvolle Lösung für ein akutes Problem. Die meisten Wasserschäden entstehen durch einen ärgerlichen Leitungswasserschaden oder Hochwasser. Aufgrund von durchgerosteten Rohren, Frostschäden, Bauarbeiten oder ganz speziellen Materialfehlern kann es in Geschäfts- und auch Privaträumen ohne Vorankündigung zu Rohrbrüchen kommen.

Maßnahmen der Wassertrocknung

Es gibt grob zusammengefasst drei verschiedene Maßnahmen, bei denen die Wassertrocknung zum Einsatz kommt:

  • Raumtrocknung, dabei wird überschüssige Feuchtigkeit aus einem Raum entfernt, insofern keine Hohlräume oder Wände betroffen sind.
  • Wand- oder Deckentrocknung, hier muss sich ein Fachmann ein Bild von Wand bzw. Decke machen und feststellen, ob diese voll gemauert sind oder über Hohlräume verfügen.
  • Fußbodentrocknung ist dann notwendig, wenn sich die Dämmschicht unterhalb des Bodens mit Feuchtigkeit aufgesaugt hat.

Bei all diesen Maßnahmen wird mit einem Kondens- oder Adsorptionstrockner die feuchte Luft aufgesaugt und getrocknet.  Dieser wird gezielt auf die betroffenen Stellen ausgerichtet, sodass die Feuchtigkeit direkt an der betroffenen Oberfläche kondensiert. Durch das Trochnungssystem ist kein vollständiger Abbruch der durchfeuchteten Baumaterialien mehr notwendig. Auch im Neubau wird durch Einsatz von Bautrocknern die Austrocknungszeit für eingebrachte Baufeuchte erheblich verkürzt.

 Wasserschadentrocknung mit dem qualifizierten Fachmann

Eine Wasserschadentrocknung ist ein nicht zu unterschätzender Vorgang. Im besten Fall müssen nur bestimmte Flächen getrocknet und später neu gestrichen werden. Tritt ein größerer Schaden auf, müssen ganze Rohre saniert und auch komplette Wände bei Schimmelbefall entkernt und ausgetauscht werden. Ohne fachgerechte Analyse des Schadens kann eine Kalkulation des Zeit- und Kostenaufwandes nicht erfolgen. Ein Wasserschaden an einer Wand kann daher beispielsweise 500 oder auch 5000 Euro kosten. Gehen Sie auf Nummer sicher bei der Einschätzung des Schadens und bewahren Sie sich vor wiederkehrenden Investitionen aufgrund von Fehleinschätzungen des Schadensfalls. In jedem Fall sollten Sie im Schadensfall unverzüglich Ihre Hausrats- und Haftpflichtversicherung informieren, welche die Kosten übernehmen und für unverschuldete Schäden haften.

Jetzt sind Sie am Zug

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns für einen Auftrag das Vertrauen schenken. Lassen Sie uns wissen, für welches “Bauproblem”,  wir Ihr „Lösungs-Partner“ sein können. Sie erreichen uns Montags bis Freitags jeweils von 8:00 bis 14:00 Uhr telefonisch unter 08841-7671.  Oder Sie schildern uns Ihre Bauanfrage per Mail über dieses Formular.

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